Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wird ab 1. Januar 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Das heißt die Lohnsteuerabzugsmerkmale Ihrer Arbeitnehmer wie Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge oder Religionszugehörigkeit werden Ihnen als Arbeitgeber bzw. uns als Dienstleister bei der Lohnabrechnung elektronisch zur Verfügung gestellt.