Wir digitalisieren zunehmend unsere Geschäftsprozesse. Vollständig digitale Abläufe ohne Medienbrüche haben viele Vorteile gegenüber den herkömmlichen analogen Prozessen. Dadurch werden einzelne Schritte transparenter und sind schneller zu bearbeiten.
Wir unterzeichnen daher eine Vielzahl unserer elektronischen Dokumente mit einer elektronischen Signatur. Diese elektronische Signatur ersetzt die Originalunterschrift. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die EU-weit geltende eIDAS-Verordnung. Sie definiert die Rechtswirkung von elektronisch signierten Dokumenten und deren Beweiskraft vor Gericht.