Our Archive

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Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat durch Urteil vom 29.11.2018 (Az. L 9 AL 260/17) bestätigt, dass ein Kläger der beklagten Bundesagentur für Arbeit Gründungszuschuss in Höhe von rund 9.500 Euro erstatten muss.

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