Die Bundesregierung unterstützt und fördert das bürgerschaftliche Engagement durch verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) ist die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen und das Verfahren zur Feststellung, ob die Satzung einer Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt, verbessert worden.