Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 11. Februar 2016 (Az. 6 K 1996/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Esszimmertisch mit 6 Stühlen auch dann nicht als „Büroeinrichtung“ steuerlich absetzbar ist, wenn der Steuerpflichtige den Tisch auch für betriebliche Arbeiten und vereinzelte Besprechungen mit Kunden nutzt.