Our Archive

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Der Sonderausgabenabzug für Schulgeld beim Besuch von Privatschulen setzt nicht voraus, dass die zuständige Schulbehörde in einem Grundlagenbescheid bescheinigt, die Privatschule bereite ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vor.

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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 08.11.2017 das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. September 2016 – 5 K 36/14 – geändert und der Klage einer mit einem Polizeibeamten verheirateten Tagesmutter gegen die Stadt Leipzig auf Erstattung ihrer hälftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gem. § 23 Abs. 2 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs VIII stattgegeben.

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