Das Jahr 2015 neigt sich langsam seinem Ende zu. Wer auf den letzten Metern noch steuerliche Veränderungen plant, sollte sich daher sputen. So können z. B. Ehegatten und Partner eingetragener Lebenspartnerschaften, die beide Arbeitslohn beziehen, auf gemeinsamen Antrag die Steuerklassen ändern lassen.