Neuregelungen zum Oktober 2015

Arbeit und Soziales

Bessere Unterstützung zur Qualifikation junger Menschen
15- bis 25-Jährige, die Schwierigkeiten beim Abschluss einer Qualifikation haben, können seit dem 16. September 2015 gezielt unterstützt werden – in Schule, Ausbildung oder Beruf. Das Hilfsangebot des Bundesarbeitsministeriums mit dem Namen RESPEKT unterstützt auch junge Leute, die von Sozialleistungsangeboten nicht erreicht werden oder diese nicht annehmen. Die Zuwendungen erhalten Projektträger, die für die Zielgruppe passende Angebote machen. Das können Eingliederungen in Bildungsprozesse, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und Hilfestellungen im weiteren Entwicklungsprozess sein. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2017.

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Betreuungskräfte in der Pflege erhalten mehr Geld
Betreuungskräfte von dementen Personen in Pflegebetrieben, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte erhalten ab dem 1. Oktober 2015 den bundesweiten Mindestlohn für die Pflegebranche. Dieser beträgt 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. In zwei Schritten wird er dann bis Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten angehoben.

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Höherer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft
Für alle Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gilt ab 1. Oktober 2015 bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.

Der bundesweite Mindeststundenlohn für alle Entsorger, Straßenreinigungs- und Winterdienste beträgt vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015: 8,94 Euro brutto pro Zeitstunde; ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2017: 9,10 Euro brutto pro Zeitstunde. Damit liegt er über dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

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Gesundheit

Allgemeinmedizin weiter gestärkt
Zehn Prozent der Studierenden im Fachbereich Medizin können ab Oktober 2015 einen Abschnitt des Praktischen Jahres in der Allgemeinmedizin absolvieren. Das stellen die Universitäten sicher, um die Rolle der Allgemeinmedizin in der universitären Ausbildung zu stärken. Bis Oktober 2017 sollen 20 Prozent dieses Angebot wahrnehmen können und bis zum Oktober 2019 alle Studierenden. Dazu ist die „Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte“ geändert worden.

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Energie

Förderangebot für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Ab 1. Oktober 2015 fördert die KfW-Bankengruppe energieeffiziente Neubauten der Kommunen, von kommunalen Unternehmen und sozialen Einrichtungen. Die bereits bestehende Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden wird noch einmal spürbar verbessert. So können Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent für energetische Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

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Pkw-Label muss neue Kraftstoffpreise enthalten
Autohersteller, Autohändler und Leasinggesellschaften müssen ab dem 1. Oktober 2015 bei der Erstellung des Pkw-Labels die neuen Kraftstoffpreise verwenden. Das Pkw-Label informiert Verbraucher über die CO2-Effizienzklasse und den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs. Außerdem werden dadurch die jährlichen Kosten für Kraftstoff und Kfz-Steuer ersichtlich. Neuwagen, die das Pkw-Label vor dem 30. Juni 2015 erhalten haben, benötigen ebenfalls das aktualisierte Label.

Weitere Informationen zum Pkw-Label

Energieeffizienzlabel für Heizgeräte und Warmwasserbereiter
Seit dem 26. September 2015 müssen Heizgeräte (z.B. Raum- und Kombiheizungen) und Warmwasserbereiter (z.B. Durchlauferhitzer und Boiler) das EU-Energieeffizienzlabel enthalten und eine Energieeffizienzklasse zwischen G und A++ aufweisen. Grundlage der Kennzeichnung ist die Ökodesign-Richtlinie der EU, mit der europaweit energieeffiziente Produkte ausgezeichnet werden sollen. Die Kennzeichnung trägt dazu bei, dass Endverbraucher die einzelnen Heizprodukte besser miteinander vergleichen können.

Weitere Informationen zum Energieeffizienzlabel

Verkehr

Lkw-Maut auch für leichtere Lastwagen
Nach der Ausdehnung der Lkw-Maut auf weitere vierspurige Bundesstraßen gilt sie vom 1. Oktober an nicht mehr nur für „Zwölftonner“, sondern bereits für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und werden für den Erhalt und Neubau von Bundesfernstraßen eingesetzt.

Weitere Informationen zur Lkw-Maut

 Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.09.2015