Es liegt in der Regel eine Pauschalpreisvereinbarung vor, wenn auf den Gesamtpreis, der sich aus der Zusammenrechnung der Einzelpositionen ergibt, ein Rabatt gewährt wird.
Am 26.11.2012 kaufte der beklagte Münchner bei einem Spezialgeschäft für Einbauküchen in München eine Einbauküche mit Kochinsel zum Preis von 19.000 Euro. Der Beklagte erfüllte sich und seinem Lebensgefährten damit einen lang ersehnten Traum. Ursprünglich hatte er sich ein Budget von 15.000 Euro gesetzt, nach längeren Verhandlungen akzeptierte er jedoch den Endpreis von 19.000 Euro. Der Verkäufer räumte ihm die Möglichkeit ein, die Küche erst im Jahr 2013 mit einer Lieferzeit von acht Wochen abzurufen. Als der Beklagte einige Monate später die Küche abrief, war das vorgesehene Kochfeld nicht mehr lieferbar, so dass schließlich ein Höherwertiges eingebaut wurde. Außerdem stellte sich heraus, dass die Rückwandverkleidung der Insel-Unterschränke bei Auftragserteilung versehentlich nicht im Leistungsverzeichnis enthalten war.