Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs auch dann auferlegt werden, wenn der Verkehrsverstoß von dem Beifahrer seines Fahrzeugs begangen wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs auch dann auferlegt werden, wenn der Verkehrsverstoß von dem Beifahrer seines Fahrzeugs begangen wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.08.2015) bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen.
Mit Beschluss vom 16. Juni 2015 hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Frage zum Vorsteuerabzug bei Anschaffung zu weniger als 10 % für steuerbare und steuerpflichtige Tätigkeiten und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzter Gegenstände vorgelegt.
Mit Beschluss vom 16. Juni 2015 hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Frage zum Vorsteuerabzug bei Anschaffung zu weniger als 10 % für steuerbare und steuerpflichtige Tätigkeiten und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzter Gegenstände vorgelegt.
Mit Urteil vom 14. April 2015 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel i. S. von § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterfallen.
Die Beteiligten stritten um die Befugnis des Finanzamts, einen Einkommensteuerbescheid zu ändern. Die Kläger deklarierten einen Bruttoarbeitslohn von 1.180.000 Euro in der Anlage N zur Steuererklärung. Aus den beigefügten Ausdrucken elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen ergaben sich Bruttoarbeitslöhne von 200.000 Euro und 960.000 Euro. Zudem lag der Steuererklärung eine ausländische Lohnbescheinigung bei, in der ein Betrag von 20.000 Euro ausgewiesen war.
Die Beteiligten stritten um die Befugnis des Finanzamts, einen Einkommensteuerbescheid zu ändern. Die Kläger deklarierten einen Bruttoarbeitslohn von 1.180.000 Euro in der Anlage N zur Steuererklärung. Aus den beigefügten Ausdrucken elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen ergaben sich Bruttoarbeitslöhne von 200.000 Euro und 960.000 Euro. Zudem lag der Steuererklärung eine ausländische Lohnbescheinigung bei, in der ein Betrag von 20.000 Euro ausgewiesen war.
Der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat gegen eine Klägerin entschieden, die im Streitjahr 2004 aufgrund ihres Studiums Werbungskostenüberschüsse hatte und im Jahr 2013 noch einmal die Feststellung ihrer Verluste begehrte.
Seit Oktober 2014 gingen beim Verwaltungsgericht Leipzig mehr als 400 Verfahren zu diesem Fragenkomplex ein (ca. 300 Klage- und ca. 130 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz).
Mit dem am 01.07.2015 veröffentlichten Urteil vom 30.04.2015 (Az. 3 K 900/13 Erb) hat der für erbschaft- und schenkungsteuerliche Verfahren zuständige 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens nicht steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind.