Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 12.08.2015 XI R 43/13 entschieden, dass derjenige, der planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internethandelsplattform verkauft, eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt.