Der Finanzausschuss hat am 23.09.2015 umfangreiche Änderungen des Steuerrechts beschlossen. Dabei ging es um eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung dem Bundesrat am 19. Dezember 2014 zugesichert hatte. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Gremium dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/4902) zu. Der Entwurf enthält Vorschläge der Länder zum Beispiel zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Außerdem geht es um die Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der UN-Seerechtskonvention zustehenden Hoheitsbereiche, die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften sowie die Ausdehnung der sog. Konzernklausel. Ferner sind verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht vorgesehen.
Außerdem beschlossen die Koalitionsfraktionen insgesamt 24 Anträge mit weiteren Änderungen, die auch den Titel des Gesetzes betreffen. Er lautet jetzt „Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2015“. Bei den Änderungen geht es unter anderem um die Verlängerung einer Regelung zu Beitragsrückstellungen der Versicherungen, die 2015 auslaufen sollte. Aufgrund der unverändert fortbestehenden Entwicklungen auf den Kapitalmärkten erfolgt jetzt eine Verlängerung bis 2017.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.09.2015