Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basiskrankenversicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG – Anwendung des BFH-Urteils X R 17/15 vom 1. Juni 2016 (BStBl II 2016)
Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basiskrankenversicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG – Anwendung des BFH-Urteils X R 17/15 vom 1. Juni 2016 (BStBl II 2016)
Das Finanzgericht Baden-Württemberg befasste sich mit Urteil vom 19. Oktober 2016 (Az. 7 K 407/16) mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Berufsausbildung und damit die Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug enden.
Mit Urteil vom 7. September 2016 (Az. 1 K 2571/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Hochschuldozent (Fachbereich Chemie) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (1.250 Euro) steuerlich geltend machen kann.
Der 1. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16. Juni 2016 (Az. 1 K 3229/14) entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anerkannt wird, wenn die regelmäßigen Fahrzeiten zwischen dem eigenen Hausstand des Steuerpflichtigen und seinem Arbeitsplatz etwa eine Stunde betragen.
Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2016 und 1. Februar 2017.
Sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Erhebungszeiträume ab 2008 mit Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e oder f GewStG sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Hinzurechnungsvorschriften vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO durchzuführen.
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 1. Juni 2016 (Az. X R 43/14) entschieden hat.
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Die Mehrwertsteuerrichtlinie sei insoweit gültig.
Der Kläger betreibt ein Taxiunternehmen. Das als Taxi eingesetzte Fahrzeug vom Typ Daimler-Benz E 220 CDI nutzte er auch privat. Das Finanzamt ermittelte den Eigenverbrauch nach der 1% Regelung.
Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juni 2016 X R 17/15 nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.