Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen


Ab dem 30. März 2019 00.00 Uhr (MEZ), wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der europäischen Union (EU) sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor.

Weitere Informationen zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren finden Sie hier:

Inländische Unternehmer

Britische Unternehmer

Quelle: BZSt, Mitteilung vom 27.02.2019