Umsatzsteuer-Voranmeldungen – Übergangsfrist für zertifizierte Übermittlung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, die Anmeldung von Sondervorauszahlungen sowie die Zusammenfassende Meldung müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 verlangt das Finanzamt, dass diese elektronischen Erklärungen auch authentifiziert mit einem Zertifikat übermittelt werden. Hintergrund ist eine Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zum 1. Januar 2013.

Übergangsweise können die Anmeldungen und Anträge aber auch ohne Zertifikat versandt werden.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen u. a. können ab dem 1. Januar 2013 nur noch mit einem elektronischen Zertifikat an das Finanzamt übermittelt werden. Damit soll die Sicherheit der elektronisch übersandten Daten verbessert werden. Unternehmer müssen sich dazu im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de registrieren lassen. Nach der Registrierung erhalten die Unternehmer das erforderliche Zertifikat. Für eine Übergangszeit bis zum 31. August 2013 ist die elektronische Abgabe der genannten Anmeldungen und Anträge aber auch weiterhin ohne Zertifizierung möglich. Dennoch ist es empfehlenswert, mit der Registrierung nicht bis zum Sommer zu warten und sich rechtzeitig im ElsterOnline-Portal registrieren zu lassen, da der Registrierungsvorgang ein wenig dauern kann.

Im Ausnahmefall können Unternehmer die Steuervor- bzw. -anmeldungen weiterhin in Papierform abgeben. Dazu ist ein entsprechender Härtefallantrag beim Finanzamt erforderlich. Das Finanzamt prüft dann, ob die Teilnahme am elektronischen Verfahren eine unbillige Härte für den Steuerzahler darstellt, erklärt der Bund der Steuerzahler. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Unternehmer die Schaffung der technischen Voraussetzungen nicht zumutbar ist.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 08.01.2013