Bundeskabinett beschließt Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes

In Zukunft wird der Spitzenausgleich nur noch gewährt, wenn die Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten.

Bundesminister Rösler: „Die Fortführung des Spitzenausgleichs ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Industriestandortes Deutschland. Durch die am 01.08.2012 unterzeichnete Vereinbarung mit der Wirtschaft über die Steigerung der Energieeffizienz in den produzierenden Unternehmen haben wir gleichzeitig aber auch einen wichtigen Schritt zur Erreichung unserer energie- und umweltpolitischen Ziele getan. Das zeigt wieder einmal, dass erfolgreiche Wirtschaftspolitik und kluge Umweltpolitik Hand in Hand gehen.“

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen sowie die Einhaltung ambitionierter Energieeffizienzziele vor, ohne dabei kleine und mittlere Unternehmen zu überfordern. Der Zielwert für die Steigerung der Energieeffizienz wurde für die Bezugsjahre 2013-2015 auf 1,3 Prozent p. a. festgelegt. Für das Bezugsjahr 2016 beträgt er 1,35 Prozent. Die Werte für die verbleibenden Jahre der insgesamt auf 10 Jahre angelegten Regelung werden im Zuge einer Evaluation festgelegt. Die Einhaltung der Effizienzziele wird durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut einem regelmäßigen Monitoring unterzogen.

Der Spitzenausgleich wurde 2002 unter der rot-grünen Bundesregierung im Rahmen der ökologischen Steuerreform zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des Produzierenden Gewerbes eingeführt. Die am 01.08.2012 beschlossene Nachfolgeregelung soll ab dem 1. Januar 2013 für die nächsten zehn Jahre (2013 bis 2022) gelten. Mit der verpflichtenden Einführung von Energiemanagementsystemen geht die Bundesregierung über die bisherigen Anforderungen weit hinaus.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 01.08.2012