Am 1. Januar 2013 treten neue EU-Vorschriften in Kraft, die es den Mitgliedstaaten leichter machen, die ihnen geschuldeten Steuern zu berechnen und zu erheben. Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung bildet die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit und einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden in der EU. Einer der wichtigsten Aspekte der Richtlinie ist die Aufhebung des Bankgeheimnisses: Ein Mitgliedstaat kann es nicht ablehnen, einem anderen Mitgliedstaat Informationen zu übermitteln, nur weil ein Finanzinstitut über diese verfügt.