Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschied mit Urteil vom 26. Oktober 2017 (Az. 1 K 2431/17), Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay seien der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden seien.