Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 12. März 2019

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 12. März 2019 zusammengefasst.

Aus den Ausschüssen

Der Vorstand wurde über den aktuellen Stand der Beratungen der Projektausschüsse „Evaluierung der Umsetzung der EU-Regulierung“ und „Zusammenführung der Prüferberufe“ informiert. Die Beratungen in den Ausschüssen werden fortgesetzt. Der Vorstand bittet die Vorsitzenden der Ausschüsse, dem Vorstand bis Sommer 2019 Grundlagen für Entscheidungen vorzulegen.

Darüber hinaus wurde über die Beratungen der konstituierenden Sitzung des Ausschusses „Rechnungslegung und Prüfung“ berichtet. Der Ausschussvorsitzende berichtete insbesondere über die Beratungen zum Thema Honorargrenze nach Art. 4 Abs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung.

Die WPK empfiehlt den betroffenen Praxen hierzu im Einzelfall die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) anzusprechen, die für die finale Beurteilung des Sachverhalts die zuständig ist.

Anwendbarkeit ISA in Deutschland

Der Vorstand hat sich mit der Anwendbarkeit der ISA in Deutschland befasst. Er ist der Auffassung, dass die ISA derzeit in Deutschland nicht verpflichtend anzuwenden sind. Eine freiwillige Anwendung ist möglich.

Zusammenarbeit mit der APAS

Der Vorstand wurde über das am 31. Januar 2019 mit der APAS geführte Gespräch informiert. Gegenstand des Gesprächs waren organisatorische Fragen, die von der APAS durchgeführte Umfrage unter den Prüfungsausschüssen sowie Einschätzungen zu Netzwerken. Darüber hinaus diskutierte der Vorstand das Arbeitsprogramm der APAS.

Interne Revision

Der Vorstand hat den Bericht zur Internen Revision bei der WPK für das Jahr 2018 zur Kenntnis genommen. Die Interne Revision kam zu dem Ergebnis, dass die Abläufe der WPK in den einzelnen Prüffeldern unter Berücksichtigung der gegebenen Hinweise und Empfehlungen ordnungsgemäß, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. In wenigen Einzelfällen gab es Empfehlungen zur Optimierung von Prozessabläufen.

Jahresabschluss der WPK 2018 nebst Lagebericht

In der Sitzung wurde der Entwurf beraten. Auf dieser Grundlage hat der Vorstand den Jahresabschluss der WPK 2018 nebst Lagebericht aufgestellt.

Ausschuss „Analyse der Aufwendungen der WPK“

Der Vorstand befasste sich mit der Frage, wie ab dem Wirtschaftsjahr 2020 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden kann. Hierzu wurde bereits ein Ausschuss eingerichtet, der erstmals am 7. Februar 2019 tagte. Für das Wirtschaftsjahr 2020 soll durch das Zusammenwirken von Aufwandsreduktion und Beitrags-/Gebührenanhebung ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden. Die Beratungen werden fortgesetzt.

Geldwäschebekämpfung

Im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz erörterte der Vorstand den Entwurf des WPK-Berichts über die Aufsichtstätigkeiten 2018 an das Bundesministerium der Finanzen. Darüber hinaus wurden die Überarbeitungen des Fragebogens zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten besprochen.

Vorstandsabteilung Berufsaufsicht

Es gab zwei Einsprüche gegen Rügebescheide mit Geldbußen. Der Vorstand hat über beide Einsprüche entschieden.

Öffentlichkeitsarbeit

Der Vorstand wurde über den aktuellen Vorbereitungsstand der Kammerversammlung „Wirtschaftsprüfung – Herausforderung und Chance!“ am 9. und 10. Mai 2019 in Berlin informiert. Mit Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für Haushalt und Personal, und Prof. Dr. Ortwin Renn, Geschäftsführender Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Transformative Nachhaltigkeitsforschung, konnten zwei hochkarätige Gastredner gewonnen werden.

Die Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens soll den Kandidatinnen und Kandidaten anhand eines zielgruppenorientierten Erklärfilms vermittelt werden, der das Thema in rund drei Minuten auf anschauliche Weise darstellt. Dieser Film wird in Kürze auf der Internetseite der WPK sowie im YouTube-Kanal der WPK erscheinen.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 19.03.2019