BdSt legt Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression vor

Der Bund der Steuerzahler hat der Politik einen konkreten Gesetzentwurf zur dauerhaften Beseitigung der kalten Progression vorgelegt. Der Vorschlag führt zu einer Entlastung der Bürger und Betriebe in Höhe von insgesamt rund acht Milliarden Euro bereits im kommenden Jahr. „Wenn es Bundestag und Bundesrat ernst meinen, sind die Steuerzahler ab 1. Januar 2015 die ungerechte kalte Progression los. Mit unserem Gesetzesvorschlag ist der Weg frei für einen Reformherbst 2014“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel.

Das wissenschaftliche Institut des Bundes der Steuerzahler hat den Gesetzentwurf als ersten Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Steuerbremse erarbeitet. Dabei werden grundlegend zwei Ziele verfolgt. Zum einen definiert der Vorschlag einen neuen Einkommensteuertarif für das Jahr 2015, um die seit der letzten Tarifreform 2010 aufgelaufenen Effekte der kalten Progression auszugleichen. Zum anderen sieht der Gesetzentwurf einen „Tarif auf Rädern“ vor. Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Einkommensteuertarif auch ab 2016 regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst wird. Damit verhindert die Gesetzesinitiative dauerhaft die weitere Belastung der Steuerzahler durch die kalte Progression. „Es ist nicht einzusehen, dass Einkommensverbesserungen, die nur die Inflation ausgleichen, dennoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Zudem profitieren von der dauerhaften Abschaffung der kalten Progression vor allem kleine und mittlere Einkommen“ so Reiner Holznagel. Dabei versteht er eine Progressionsreform auch vor dem Hintergrund der kürzlich eingeführten Mindestlöhne als konsequenten Schritt.

Die Chance auf ein Ende der kalten Progression ist so groß wie nie. Denn inzwischen ist eine breite politische Allianz für eine Steuerreform entstanden: Sie reicht von CDU-Vertretern bis zur Linkspartei und eint Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Zudem sind die reformbedingten Steuermindereinnahmen angesichts des historisch niedrigen Inflationsniveaus relativ gering. Auch wenn die kalte Progression abgeschafft ist, werden die öffentlichen Haushalte weiterhin mit hohen Steuereinnahmen rechnen können. Ohne Reformen würden die Einkommensteuereinnahmen künftig um rund fünf Prozent pro Jahr wachsen. Der BdSt-Vorschlag dämpft dieses Wachstum auf rund 3,5 Prozent. „Es ist höchste Zeit für ein parlamentarisches Handeln“, fordert BdSt-Präsident Holznagel. „Die Politik sollte den Gesetzentwurf konstruktiv prüfen.“

Hintergrund:
Die kalte Progression ist ein ungerechter Effekt im Einkommensteuertarif. Dieser progressive Tarif ist schuld daran, dass sich bei steigenden Löhnen die Lohnsteuer überproportional erhöht. Eine Gehaltserhöhung führt also dazu, dass der Steuerzahler automatisch in einen höheren Steuersatz rutscht. Dies passiert selbst dann, wenn er eine Gehaltserhöhung nur zum Inflationsausgleich bekommt. Unter dem Strich frisst die kalte Progression einen Großteil der Lohnerhöhung auf.

Den Gesetzentwurf und eine Kurzfassung des Gesetzentwurfs finden Sie auf der Homepage des BdSt.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 27.08.2014