Die Länder haben am 27. März 2015 zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung umfangreich Stellung genommen, der ein Verbandsklagerecht gegen Internetkonzerne einführen soll. Sie vertreten die Auffassung, dass die Überwachung des Datenschutzes in erster Linie weiterhin den zuständigen Behörden und Datenschutzbeauftragten vorbehalten bleiben soll. Zudem seien die verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts weiter zu stärken. Hierzu sei es erforderlich, auch Verstöße gegen die Rechte der Verbraucher auf Benachrichtigung, Auskunft und Löschung von klagebefugten Einrichtungen verfolgen lassen zu können. Diese Verstöße seien im Gesetzentwurf bisher aber nicht erfasst.
Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass der Entwurf dem Risiko paralleler Rechtsstreitigkeiten durch Verbraucherschutzverbände und Aufsichtsbehörden nicht hinreichend vorbeugt. Er möchte deshalb eine Verpflichtung der anspruchsberechtigten Stellen einführen, die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde über das beabsichtigte Vorgehen zu unterrichten. Zudem will er den Unternehmen untersagen, Angebote vom Einverständnis der Kunden in die Datennutzung abhängig zu machen. Dieses allgemeine Koppelungsverbot soll eine der Hauptursachen für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts der Verbraucher unterbinden.
Regierungsvorlage soll besser vor Datenmissbrauch im Internet schützen
Die Bundesregierung will Verbraucher künftig besser vor einem Missbrauch ihrer Daten im Internet schützen und hierzu die Klagemöglichkeiten gegen Internetkonzerne erleichtern. Der Gesetzentwurf soll Verbraucherverbänden das Recht einräumen, stellvertretend für einzelne Bürger klagen oder Abmahnungen aussprechen zu können, wenn die Unternehmen gegen Datenschutzregeln verstoßen. Verbraucherverbände oder Handelskammern waren hierzu bisher nur befugt, wenn die Unternehmen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Datenschutzvorschriften missachteten.
Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 27.03.2015