Doppik in der Verwaltung

Aufgrund der vielfältigen neuen Anforderungen und Aufgaben von der Datenerfassung über die Bewertung bis zur Bilanzierung des kommunalen Vermögens und der Umstellung der Arbeitsweisen kommen erhebliche Aufwendungen personeller, technischer und organisatorischer Art im Rahmen der Doppikeinführung auf die Kommunen zu.
Dies stellt insebesondere kleinere  und mittlere Kommunen vor erhebliche Anforderungen.

Mit der Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens und damit einhergehender Zuordnung aller Aufwendungen und Erträge auf Produkte (Leistungen) wird es der Verwaltung zukünftig möglich sein, den Bürgern Auskunft darüber zu geben, wie ihre Gebühren genutzt werden.

Die Verbindung von Produkten und Zielen wird eine wesentlich verbesserte Steuerung des gemeindlichen Haushaltes ermöglichen. Ziele können über Budgetierungsvorgaben motivierend wirken. Ergebnis soll sein, sich der effektiven Arbeitsweise der Privatwirtschaft anzunähern. Allerdings ist es abweichend zur Privatwirtschaft nicht möglich, unwirtschaftliche Produkte von der Produktpalette zu streichen, da durch die Kommunen gesetzliche Vorgaben im Sinne der Daseinsvorsorge erfüllt werden müssen.

In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung angewandten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst neben der Bilanz die Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und die Finanzrechnung.

Mit viel persönlichem Engagement und klaren Zielvorgaben für die Beteiligten sind die Herausforderungen zu lösen.
Gern unterstützen wir Sie dabei – nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Vorschriftensammlung Freistaat Sachsen http://www.kommunale-verwaltung.sachsen.de/826.htm